Klassenfahrten & Veranstaltungen

Der FGMI e.V. ist bemüht, die Teilnahme jeden Kindes an Fahrten und Veranstaltungen zu ermöglichen, sodass niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen ist. Da aber auch unsere Mittel beschränkt sind, können wir dies nicht immer in vollem Umfang.

Voraussetzung für einen Zuschuss durch den Förderverein ist, dass zuerst bestehende Unterstützungsmöglichkeiten außerhalb der Schule ausgeschöpft werden.

Unterstützung durch den Förderverein des GMI (FGMI e. V.)

Sollte durch keine andere Einrichtung/Stiftung eine finanzielle Hilfe gewährt werden, kann eine geldmäßige Unterstützung beim FGMI e.V. beantragt werden, der Vorstand des Fördervereins entscheidet über die Höhe des Zuschusses (bis max. 2/3 der Fahrtkosten). Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt aus den jährlichen Elternspenden.

 

Für einen Antrag verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular.

 

Der Zuschuss kann auch beantragt werden, wenn positive Bescheide der nachfolgend genannten Institutionen noch aus stehen. Im Falle eines positiven Bescheides muss der Zuschuss dann maximal in Höhe der Bewilligung an den FGMI e.V. zurück gezahlt werden.

Ihre Angaben werden selbstverständlich auch von uns vertraulich behandelt.

Bezieher von Arbeitslosengeld II und Hartz IV

Schulfahrten, an denen die ganze Klasse teilnimmt (also nicht Schüleraustausch), werden in der Regel von den zuständigen Sozialämtern übernommen. Der Antrag hierfür muss über den zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitslosengeld II erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Antrag rechtzeitig vorher gestellt wird. Wenn die Kosten bereits bezahlt oder ausgelegt wurden, ist keine Erstattung mehr möglich.

Oskar-Karl-Forster-Stiftung

(Abgabetermin für Anträge ist jeweils Ende April des lfd. Jahres)

Die Oskar-Karl-Forster-Stiftung fördert bedürftige und begabte Schüler und Studenten. Die Bedürftigkeit bemisst sich nach dem Einkommen der Eltern (und ggf. auch Schüler). 

  • Die Förderung kann im Laufe der Schulzeit nur zweimal in Anspruch genommen werden.
  • Die Förderung beträgt höchstens 300,00 EUR

Einmalige Beihilfen werden gewährt: 

 

  • Zur Beschaffung von aufwändigeren Lernmitteln, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt werden (z.B. Musikinstrumente)
  • Zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-/Studienfahrten
  • Nicht für einen Schüleraustausch

Der Antrag hierfür sowie weitere Informationen über die Bedingungen der Förderung und insbesondere die Fristen für die Anträge können unter diesem Link eingesehen und heruntergeladen werden.