Fahrtkosten ab Klasse 11

Informationen zur Fahrtkostenerstattung

 

Für Schüler an Gymnasien ab Jahrgangsstufe 11 erstattet der Aufgabenträger (Landkreis Dachau) die Kosten der notwendigen Beförderung

 

  • wenn die nachgewiesenen, vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 395,-- EUR je Schuljahr übersteigen oder
  • wenn der Unterhaltsleistende für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht (Einentsprechender Nachweis ist beizulegen!) oder
  • bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.

Der Erstattungsantrag muss bis spätestens 31. Oktober für das jeweils abgelaufene Schuljahr zusammen mit den Fahrkarten eingereicht werden.

 

Es kann nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet werden.

Verlorengegangene Fahrkarten können nicht erstattet werden.

Den Erstattungsantrag von der Schule bestätigen lassen (Stempel und Unterschrift).

 

Den Antrag erhalten Sie online vom Landratsamt.