Informationen zur Fahrtkostenerstattung
Für Schüler an Gymnasien ab Jahrgangsstufe 11 erstattet der Aufgabenträger (Landkreis Dachau) die Kosten der notwendigen Beförderung
Der Erstattungsantrag muss bis spätestens 31. Oktober für das jeweils abgelaufene Schuljahr zusammen mit den Fahrkarten eingereicht werden.
Es kann nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet werden.
Verlorengegangene Fahrkarten können nicht erstattet werden.
Den Erstattungsantrag von der Schule bestätigen lassen (Stempel und Unterschrift).
Den Antrag erhalten Sie online vom Landratsamt.