Leitfaden für finanzielle Hilfe

Wie beantrage ich einen Zuschuss?

Der FGMI e.V. ist bemüht, die Teilnahme jeden Kindes am Schulleben zu ermöglichen, so dass niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen ist. Da aber auch unsere Mittel beschränkt sind, können wir dies nicht immer und nicht immer in vollem Umfang.

Voraussetzung für einen Zuschuss durch den Förderverein ist, dass zuerst bestehende Unterstützungsmöglichkeiten außerhalb der Schule ausgeschöpft werden. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass auch das Sozialamt oder karitative Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewähren (z.B. Wohngeldempfängern).

Oskar-Karl-Forster-Stiftung

Die Oskar-Karl-Forster-Stiftung fördert bedürftige und begabte Schüler und Studenten. Die Bedürftigkeit bemisst sich nach dem Einkommen der Eltern (und ggf. auch Schüler).

  • Die Förderung kann im Laufe der Schulzeit nur zweimal in Anspruch genommen werden.
  • Die Förderung beträgt jeweils höchstens 300,00 EUR

Einmalige Beihilfen werden gewährt:

  • Zur Beschaffung von aufwändigeren Lernmitteln, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt werden (z.B. Musikinstrumente)
  • Zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-/Studienfahrten
  • Nicht für einen Schüleraustausch

Weitere Informationen über die Bedingungen der Förderung können eingesehen werden. Den Antrag finden Sie hier. Bitte geben Sie diesen frühzeitig im Sekretariat ab.

 

Bezieher von Arbeitslosengeld II und Hartz IV

Schulfahrten, an denen die ganze Klasse teilnimmt (also nicht Schüleraustausch), werden in der Regel von den zuständigen Sozialämtern übernommen. Der Antrag hierfür muss über den zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitslosengeld II erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Antrag rechtzeitig vorher gestellt wird. Wenn die Kosten bereits bezahlt oder ausgelegt wurden, ist keine Erstattung mehr möglich.

 

Unterstützung durch den Förderverein des GMI (FGMI e. V.)

Bei Zuschussbeträgen über 80 EUR muss zuerst ein Antrag bei der Karl Forster Stiftung gestellt werden (s. unten). Bitte Bescheid (Zu- oder Absage) beilegen.

 

Es kann eine geldmäßige Unterstützung beim FGMI e.V. beantragt werden. Der Vorstand des Fördervereins entscheidet über die Höhe des Zuschusses (bis max. 2/3 der Kosten). Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt u.a. aus den jährlichen Elternspenden.

Für einen Antrag verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular (siehe linke Splate).

Bitte leiten Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Original dem Förderverein zu.

Um Ihren Antrag zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten zu können, geben Sie bitte Ihre Gründe zur Antragstellung genau an. In begründeten Ausnahmefällen nehmen wir Rücksprache mit dem Klassenleiter.

Der Zuschuss kann in Härtefällen auch beantragt werden, wenn Bescheide der oben genannten Institutionen noch aus stehen. Im Falle eines positiven Bescheides muss der Zuschuss dann maximal in Höhe der Bewilligung an den FGMI e.V. zurück erstattet werden.

Ihre Angaben werden selbstverständlich auch von uns vertraulich behandelt.